Was zählt!

Tischlerin Mit dem Wettbewerb werden Unternehmen gesucht, die sich als besonders familienfreundlich und/oder gesundheitsfördernd durch Aktivitäten in folgenden Bereichen darstellen:

Die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt auf Basis der oben aufgeführten Bereiche. Die unterschiedlichen Unternehmensgrößen im Handwerk werden dabei berücksichtigt. Folgende Größenkategorien bestehen:

  1. 1 bis 15 Beschäftigte
  2. 16 bis 50 Beschäftigte
  3. mehr als 50 Beschäftigte

Zur Einordnung in die jeweilige Kategorie werden die Teilzeitanteile der Beschäftigten in Vollzeitstellen umgerechnet.

Diese Informationen auf einen Blick zum Ausdrucken finden Sie hier.